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Regeln zum Schulbetrieb ab 14.12.20

11.12.2020

Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab kommenden Montag Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7 auf schriftlichen Antrag der Eltern vom Präsenzunterricht für die Woche vom 14.12.-18.12.2020 befreit werden können, um Kontakte weiter zu minimieren und so das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen. Wir bitten den Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht (siehe unten) bis spätestens Montag (8:00 Uhr) den Klassenleitungen per Mail zukommen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass ein Hin-und Herwechseln zwischen Distanz- und Präsenzunterricht nicht möglich ist. Für die nicht beurlaubten Schülerinnen und Schüler findet der Unterricht vor Ort gemäß Stundenplan in der Schule statt. Alle beurlaubten Schülerinnen und Schüler werden in Form von Distanzunterricht versorgt.

Distanzunterricht Jgst. 8-Q2 vom 14.12.-18.12.2020

Für die Jahrgangsstufen 8 – Q2 wird zur Einhaltung der Schulpflicht Distanzunterricht verpflichtend erteilt. Es gilt unser 10-Punkte Plan, der sich am bestehenden Stundenplan orientiert. Am 21.12. & 22.12.20 ist unterrichtsfrei, es werden nur die angesetzten Klausuren der Oberstufe geschrieben.

Notbetreuung am 21.12.20 & 22.12.20 sowie 07.01.21 & 08.01.21

An den o.g. Tagen ist eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 & 6 möglich, falls diese nicht zuhause betreut werden können. Das Formular zur Anmeldung finden Sie unten.

Ferienverlängerung bis zum 10.01.2021

Die Weihnachtsferien wurden bis zum 10.01.2021 verlängert. Am 07.01. & 08.01.21 ist unterrichtsfrei, allerdings müssen die bereits angesetzten Klausuren in der Oberstufe stattfinden.

Alle weiteren Informationen finden Sie im Elternbrief, der den Pflegschaftsvorsitzenden zugegangen ist. 

A. Roselieb

Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht

Antrag auf Notbetreuung 21. und 22.12.2020