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Die Jahrgangsstufen 7 bis 9 stellen sich vor.
Das Tätigkeitsfeld der Mittelstufenleitung liegt im Bereich der Koordination und Beratung in den Jahrgangstufen 7 bis 9. Die Organisation der Lernstandserhebungen in Jahrgangsstufe 8 und des Wahlpflichtbereiches II (Differenzierungsbereich) der Jgst. 8 und 9 sind Bestandteil der Aufgaben der Mittelstufenkoordination ebenso wie die Information über einen Auslandsaufenthalt und dessen Genehmigung.
Wir kümmern uns um die Vorstellung, Beratung und die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler in die Wahlpflicht-Kurse. Das Fächerangebot im Differenzierungsbereich soll zur langfristigen Profilbildung der Schule beitragen und bleibt daher über einen längeren Zeitraum unverändert.
Derzeit werden im Differenzierungsbereich folgende Fächer angeboten:
Hier geht es weiter zum Bereich „Beurfsorientierung“ mit Hinweisen zur Potentialanalyse, zum Betriebspraktikum und den Berufsfelderkungstage:
Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 – 9 und in die EF der gymnasialen Oberstufe versetzt, wenn die Leistungen
Der Wahlpflichtbereich II (Differenzierung) zählt als übriges Fach und ist als solches versetzungswirksam.
Zum Ende des Schuljahres sind für die Jahrgangsstufe 9 und für die EF am Gymnasium besondere Bestimmungen bzgl. der Anrechnung von Defiziten (= Note 5 oder 6) zu beachten:
Alle Defizite – auch nicht gewarnte!!! – werden bei dem Erwerb von Berechtigungen (dazu gehört die mit der Versetzung erworbene Berechtigung des Besuchs der gymnasialen Oberstufe) und beim Erwerb von Abschlüssen (FOR) grundsätzlich gewertet! (§ 7 Abs.4 APO-SI).
Sollte ein Schüler/eine Schülerin die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nicht erreichen, kann er/sie unter bestimmten Voraussetzungen den Hauptschulabschluss erworben haben. Hier gelten die Versetzungsbestimmungen der Hauptschule.
Den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 wird zu Beginn des Schuljahres ein Infoschreiben zu diesen Regelungen zur Unterschrift vorgelegt.
Die Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten in den schriftlichen Fächern sind im Leistungsbewertungskonzept durch die Fachkonferenzen festgelegt (siehe Downloadbereich der einzelnen Fächer).
Sollte Ihr Kind erkrankt sein, schicken Sie bitte bis 8:00 Uhr eine E-Mail an krankmeldung@gymnasium-rodenkirchen.de, in der Sie Vor- und Zunamen sowie die Klasse Ihres Kindes nennen.
Von dem bisher üblichen Anruf im Sekretariat bitten wir abzusehen.
Wenn Ihr Kind mehrere Tage in Folge erkrankt ist, reicht die E-Mail des ersten Tages. Wie gewohnt bitten wir bei längerer Erkrankung um ein ärztliches Attest, was auch bei einzelnen Krankheitstagen unmittelbar vor oder nach den Ferien sowie Feiertagen vorgelegt werden muss.
Die eigentliche Entschuldigung erfolgt wie bisher über den Schulplaner und wird von der Klassenleitung gegengezeichnet.
Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung!
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