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Mund-Nase-Bedeckung in Schulnähe

14.02.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir möchten Sie / Euch über die Entscheidung der Stadt Köln informieren und bitten alle eindringlich, dieser auch nachzukommen: Der Krisenstab der Stadt Köln hat am 05.02.2021 die Erweiterung der Maskenpflicht im Umkreis von 150m um eine Schule auf Besucherinnen und Besucher der Schulen beschlossen.

„Alle Besucherinnen und Besucher einer Schule haben im Umkreis mit einem Radius von 150 m um diese Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; hierzu gehören alle Schülerinnen und Schüler, alle in der Schule Beschäftigten und alle, die jemanden zur Schule begleiten, dort abholen oder die Schule aus anderen Gründen aufsuchen. Das gilt nicht, soweit sie von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund anderer Vorschriften befreit oder ausgenommen sind. Vorschriften zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, insbesondere Vorschriften der Coronabetreuungsverordnung NRW, bleiben unberührt.“

A. Roselieb