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Vertretungs­unterricht

Durch Krankheit, schulische und außerschulische Dienstgeschäfte und Mehrarbeitsausgleich ergibt sich im Verlaufe eines Schuljahres in unregelmäßigen Abständen die Notwendigkeit von Vertretung. 

Der Vertretungsplan gehört zum Alltag einer Schule wie der Gong oder die Pausen, da es jeden Tag aus unterschiedlichen Gründen zu Veränderungen im Stundenplan kommt. So sind z. B. Klassen auf Wandertagen oder –fahrten, Klassen und Kurse auf unterrichts­gebundenen Exkursionen, Sportgruppen bei Meisterschaften o.ä.. Sie alle werden von Kolleginnen und Kollegen begleitet, deren Unterricht dann natürlich in anderen Klassen und Kursen ausfallen muss. Lehrerinnen und Lehrer fehlen also nicht nur wegen Krankheit.

Nach wie vor können nicht alle ausfallenden Stunden vertreten werden. Da alle unsere Kolleginnen und Kollegen mit ihrer vollen Pflichtstundenzahl im Unterricht eingesetzt sind, haben wir keine Vertretungsreserve.

Für die Klassen 5 bis 9 gibt es keine Freistunden, in denen sie ohne Aufsicht sein dürfen. Folglich müssen alle Stunden  vertreten werden.

An jedem Morgen stehen bis zu zwei Lehrerinnen und Lehrer für nicht vorhersehbaren Unterrichtsausfall in der ersten Stunde als Bereitschaft zur Verfügung.

Im Nachmittagsunterricht kann es zu Vorziehungen ggf. auch Streichungen von Stunden kommen. Wenn diese Verlegungen oder Streichungen schon am Vortag abzusehen sind, werden sie durch den aushängenden Vertretungsplan mitgeteilt. Ist dieser Unterrichtsausfall abzusehen, versuchen die Kolleginnen und Kollegen diesen Ausfall durch umfangreichere Hausaufgaben zu kompensieren.

Zu dem Vertretungsunterricht selbst haben wir Regelungen getroffen. In unserer Hausordnung steht: Vertretungsstunden sind Unterricht. Dies wird umgesetzt, auch wenn es nicht immer einfach ist. Um Vertretungsunterricht sinnvoll zu füllen, sind unsere Schülerinnen und Schüler verpflichtet, zu Vertretungsstunden ihr Fachmaterial mitzubringen. Im Aushang des Vertretungsplanes erscheinen solche Vertretungsstunden nicht.

Darüber hinaus haben wir Absprachen getroffen, die darauf zielen, dass sinnvolle Aufgaben für die Vertretungsstunden in den Klassen vorhanden sind. Lehrerinnen und Lehrer, die wissen, dass sie vertreten werden müssen, bereiten für die Vertretungsstunden – wenn möglich – Aufgaben vor, die in den Unterrichtszusammenhang gehören. Für Vertretungs­stunden, für die es nicht möglich ist, dieses unterrichtsnahe Aufgabenmaterial zu erstellen, richten die in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn eines Schuljahres einen Ordner ein, der Material für jedes Fach enthält und von der Vertretungskraft eingesetzt werden kann.

Für die Kurse der SII gibt es in der Regel keinen Vertretungsunterricht, wie er in der SI gestaltet ist. Primäres Ziel der Regelung von Vertretungsunterricht in der SII ist es, die Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen am Ende eines Quartals eine Klausur nach curricularen Vorgaben bewältigen zu können sowie –langfristig betrachtet- den Anforderungen des Zentralabiturs gerecht zu werden. Die nicht anwesenden Kolleginnen und Kollegen werden in der Regel nicht vertreten. Unsere Vereinbarung lautet, dass diese Stunden zu eigenverantwortlichem Lernen genutzt werden sollen. Insofern gibt es hier keine Freistunden im eigentlichen Sinne, sondern ausschließlich eigenverantwortliche Lernzeit.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Regel von den abwesenden Kolleginnen und Kollegen umfassende Arbeitsaufträge. Diese können bei vorhersehbarer Abwesenheit von den Fachlehrerinnen und –lehrern vorher bekannt gegeben werden. Bei unvorhersehbarer Abwesenheit der Fachlehrerinnen und Fachlehrer können ggf. Arbeitsaufträge per e-mail an die Schülerinnen und Schüler geschickt werden oder die Schülerinnen und Schüler eines Kurses informieren sich im Sekretariat zu Beginn einer Stunde, zu der ihre Lehrerin oder ihr Lehrer nicht erscheint, welche Materialien bzw. welche Aufgaben für sie bereit liegen. Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, eine Materialempfangsliste auszufüllen und so den Erhalt der Aufgaben zu bestätigen, wenn der Fachlehrer nicht anwesend ist.

Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase müssen an Eigenständigkeit und Selbstverantwortung für ihr Lernen herangeführt werden und nutzen ausfallende Stunden in der Schule als Lernzeit. Für diese Jahrgangsstufe ist eine Kernanwesenheit von der dritten bis zur siebten Stunde verbindlich. Für die Bearbeitung der Aufgaben stehen den Schülerinnen und Schülern spezielle Räume sowie insbesondere auch das Selbstlernzentrum zur Verfügung. Können einmal keine Aufgaben bereitgestellt werden, haben die Schülerinnen und Schüler die Verpflichtung zu eigenverantwortlichem Lernen, ggf. auch für andere Fächer.