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Bildungsgutscheine

25.09.2022

Die Covid19-Pandemie und insbesondere die Schulschließungen haben den Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen viel abverlangt. Mit dem Programm „Ankommen und Aufholen“ will das Land mit finanzieller Unterstützung des Bundes den entstandenen Benach­teiligungen begegnen und hat daher eine Reihe von Unterstützungs­angeboten für Schulen und Schulträger, sowie auch für Schülerinnen und Schüler direkt entwickelt. Die Möglichkeit über Bildungsgutscheine eine individuelle Förderung zusätzlich zur schulischen und sonstigen bereit­gestellten Förderung zu erhalten ist dabei ein weiterer Programmbaustein beim Ausgleich pandemiebedingter Lernrückstände.

Die Träger von öffentlichen Schulen und Ersatzschulen haben vom Land Mittel für die Finanzierung von Bildungsgutscheinen erhalten. Bildungsgutscheine werden von den Lehrkräften an einzelne Schülerinnen und Schüler verteilt. Sie sind als zusätzliches Angebot für Schülerinnen und Schüler gedacht, die durch andere bestehende Angebote der Schule oder des Schulträgers nicht ausreichend gefördert werden können. Die Schulen unterstützen bei der Auswahl eines geeigneten Bildungsanbieters, wobei die Auswahlentscheidung bei Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten liegt. Die individuelle Förderung in Kernfächern und Kernkompetenzen findet in Kleingruppen von bis zu sechs Schülerinnen und Schülern statt. Bildungsanbieter, bei denen Bildungsgutscheine eingelöst werden können, sind auf einer Liste zu finden. Zugelassene externe Bildungsanbieter können zum Beispiel Nachhilfeinstitute, Kammerorganisationen und Anbieter für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sein. Die Bildungsanbieter rechnen ihre auf der Grundlage von Bildungsgutscheinen erbrachten Leistungen mit den Schulträgern ab.